Amt für Behinderte

Personen mit einer Bewegungsbehinderung können unser Amt durch den vom Parkplatz gesehenen Eingang im westlichen Flügel erreichen. Dieser Eingang ist für Personen mit der Behinderung von Bewegungsorganen, besonders für Personen auf Rollstühlen dank einer Auffahrt angepasst worden.

Im Erdgeschoss des Amtsgebäudes befindet sich das Interessentenbüro, in dem die behinderte Person ihr Anliegen darstellen sollte. Der Angestellte des Interessentenbüros ruft den entsprechenden Beamten und der Interessent wird umfassend und schnell bedient.

Unabhängig von der Art des Anliegens ist jeder Beamte des Amtes zur jeglichen Hilfe u.a. auch zur gründlichen Informationsgabe rechtlich verpflichtet.

Es wird ebenfalls praktiziert, dass im Erdgeschoss des Amtsgebäudes nicht nur die Angelegenheiten von Personen mit dem festgelegten oder sehbaren Grad der Behinderung erledigt werden. Die Verpflichtung der Beamten betrifft auch ältere Personen und diejenigen, die aus wichtigen Gründen die Obergeschosse des Gebäudes nicht erreichen können.